Akupunktur

Akupunktur wird dann angewendet, wenn das natürliche
Gleichgewicht der Energieleitbahnen des Körpers (Meridiane)
gestört ist.
Durch das Setzen von Akupunktur-Nadeln an verschiedenen
spezifischen Punkten des Körpers werden Blockaden aufgelöst
und der Fluss des Qi (Energie) reguliert.
Eine Blockade kann sich z.B. durch Rückenschmerzen oder
auch durch Schleimansammlung in den Atemwegen zeigen.
Je nach Erkrankungen werden unterschiedlich viele
Behandlungseinheiten benötigt. Chronische Erkrankungen benötigen
in der Regel einen längeren Behandlungszyklus als akute.
Die Akupunkturnadeln verweilen ca. 30 Minuten, um ihre
heilsame Wirkung zu entfalten. Patienten empfinden diese Zeit
meistens als sehr entspannend und wohltuend.
Darüber hinaus wird die Behandlung durch Massage,
Faszien-Dehnungen und/ oder Selbsthilfe-Übungen abgerundet.
Ergänzende Therapien
Ohrakupunktur kann als alleinige Therapiemethode oder
ergänzend zur Körperakupunktur angewendet werden. Sie wird
überwiegend zur Schmerz- und Suchtbehandlung eingesetzt.
In der Massage werden Elemente aus der chinesischen Tuina-Massage,
Faszien-Massage-Therapie und Guasha (Schabe-Technik aus der TCM)
angewendet. Hierbei werden verschiedene Mobilisations-, Druck-
(Akupressur/Osteopressur) und Zugtechniken eingesetzt.
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Akute und chronische Schmerzen (Kopfschmerzen, Migräne, Rücken- und Gelenkschmerzen)
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Erkrankungen des Bewegungsapparates (Schmerzen an den Knie- und Hüftgelenken und der Wirbelsäule, Schmerzen bei Arthrose, Entzündungen von Sehnen, Bändern und Muskeln)
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Vegetative Störungen (Schlafstörungen, Erschöpfungssyndrom)
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Erkrankung der Atemwege (Asthma, Heuschnupfen, Bronchitis)
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Allergien (Heuschnupfen, allergisches Asthma)
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Gynäkologische Erkrankungen (Menstruationsbeschwerden, PMS)
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Tinnitus
Behandlungsgebiete

Behandlungskosten
75,– Euro pro Behandlung
Dauer: 60 Minuten
Bei Verhinderung können vereinbarte Termine bis 24 h vor der Behandlung abgesagt werden.
So kann ich Ihren Termin weitergeben und es entstehen Ihnen keine Kosten.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen muss ich das volle Honorar berechnen.
Heilpraktikerleistungen werden von den privaten Krankenkassen
und den Zusatzversicherungen ganz oder teilweise übernommen
Üblicherweise zwischen 50% und 100% – je nach Art des
abgeschlossenen Vertrages.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.